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II. Das Staatsanwaltschaftssystem

Staatsanwaltschaftssystem ist der Gesamtbegriff f?r den Charakter, die Aufgaben, das Organisationssystem und die Prinzipien f?r die Organisation, die T?tigkeiten und die Arbeitsverfahren der staatsanwaltschaftlichen Organe des Staates.

Nach der Verfassung und dem Organisationsgesetz f?r Volksstaatsanwaltschaften sind die Volksstaatsanwaltschaften gesetzliche ?berwachungsorgane des Staates, die staatsanwaltschaftliche Vollmachten aus?ben. Die Volksstaatsanwaltschaft wird vom Volkskongre? der gleichen Ebene gew?hlt und ist ihm verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

(1) Besonderheiten der Organisation der Volksstaatsanwaltschaft

In Artikel 2 des Organisationsgesetzes f?r Volksstaatsanwaltschaften hei?t es: ?Die Volksrepublik China richtet die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, lokale Volksstaatsanwaltschaften verschiedener Ebenen, Milit?rstaatsanwaltschaften und andere Sondervolksstaatsanwaltschaften ein.? Diese Reihefolge von oben nach unten spiegelt die Besonderheiten der Beziehungen zwischen den ?bergeordneten und den untergeordneten staatsanwaltschaftlichen Organen wider und zeigt, da? die ersteren die letzteren f?hren. Dies unterscheidet sich von den Beziehungen zwischen den ?bergeordneten und den untergeordneten Volksgerichten, von denen die ersteren die letzteren kontrollieren. Um die Einheitlichkeit der Rechtsordnung des Staates aufrechtzuerhalten, m?ssen die staatsanwaltschaftlichen Organe integriert und in h?chstem Grad einheitlich sein.

Die Oberste Staatsanwaltschaft ist das h?chste staatsanwaltschaftliche Organ des Staates. Sie leitet die Arbeit der lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und der Sonderstaatsanwaltschaften. Zu den lokalen Staatsanwaltschaften geh?ren die Volksstaatsanwaltschaften der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren St?dte und ihre Zweigstellen, die Volksstaatsanwaltschaften der autonomen Bezirke und der St?dte, die unmittelbar der Verwaltung der Provinzregierung unterstehen, und die Volksstaatsanwaltschaften der Kreise, der St?dte, der autonomen Kreise und der Stadtbezirke. Die Sondervolksstaatsanwaltschaften umfassen haupts?chlich die Milit?rstaatsanwaltschaften und die Eisenbahnstaatsanwaltschaften. Die Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen werden als Gegenst?cke zu den Volksgerichten der entsprechenden Ebene eingerichtet und arbeiten nach dem von der Strafproze?ordnung festgelegten Verfahren.

(2) Die Kompetenzen der Volksstaatsanwaltschaften

Nach den Bestimmungen des Organisationsgesetzes f?r Volksstaatsanwaltschaften und anderen diesbez?glichen gesetzlichen Bestimmungen ?ben die Volksstaatsanwaltschaften die folgenden Befugnisse aus:

1. Sie ?ben staatsanwaltschaftliche Vollmachten aus gegen Landesverrat, Versuche der Spaltung des Staates und schwerwiegende Verbrechen, die die einheitliche Durchf?hrung der Politik, der Gesetze, der Verordnungen und der Erlasse des Staates ernsthaft beeintr?chtigen.

2. Sie stellen Ermittlungen an ?ber die Straff?lle, die sie annehmen und behandeln.

3. Sie ?berpr?fen Rechtsf?lle, gegen die die Sicherheitsorgane und die Organe f?r die Staatssicherheit ermitteln, und entscheiden, ob die Verd?chtigen verhaftet und angeklagt werden sollen, und sie kontrollieren die Rechtm??igkeit der Ermittlungen.

4. Sie erheben ?ffentliche Aklage in Straff?llen bzw. unterst?tzen die ?ffentliche Anklage, und sie kontrollieren die Rechtm??igkeit der Verhandlungen der Volksgerichte.

5. Sie kontrollieren die Rechtm??igkeit der Durchf?hrung der Urteile, die Entscheidungen ?ber Straff?lle und die F?hrung der Gef?ngnisse, der Untersuchungsgef?ngnisse und der Besserungsanstalten.

6. Sie beaufsichtigen die Verhandlungen der Volksgerichte ?ber Zivilrechtsf?lle und administrative F?lle.

(3) Die Zusammensetzung der Volksstaatsanwaltschaften

Eine Volksstaatsanwaltschaft setzt sich aus einem staatsanwaltschaftlichen Ausschu? und anderen konkreten Arbeitsorganen zusammen.

1. Staatsanwaltschaftlicher Ausschu?

Der Pr?sident der Volksstaatsanwaltschaft leitet die Arbeit der Staatsanwaltschaft. In Paragraph 2, Artikel 3 des Organisationsgesetzes f?r Volksstaatsanwaltschaften hei?t es: ?Die Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen richten einen staatsanwaltschaftlichen Ausschu? ein, der nach dem demokratischen Zentralismus unter dem Vorsitz des Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaft ?ber schwerwiegende Rechtsf?lle und andere wichtige Fragen diskutiert und entscheidet. Wenn der Pr?sident der Volksstaatsanwaltschaft in wichtigen Fragen nicht mit der Entscheidung der Mehrheit einverstanden ist, kann er sie dem St?ndigen Ausschu? des Volkskongresses der gleichen Ebene zur Entscheidung vorlegen.?

2. Arbeitsorgane der Volksstaatsanwaltschaften

Die Arbeitsorgane einer Volksstaatsanwaltschaft werden nach der Arbeitsteilung entsprechend den Forderungen bez?glich der gesetzlichen ?berwachung eingerichtet. Sie umfassen Organe f?r Straff?lle, Organe f?r Wirtschaftsf?lle, Organe f?r Rechts- und Disziplinverletzungen, Organe f?r Gef?ngnisse und Besserungsanstalten, Organe f?r Zivilrechtsf?lle und Organe f?r administrative F?lle. Au?erdem ist ein Anti-Korruptionsb?ro eingerichtet, das ein Anzeigezentrum gegr?ndet hat, um gest?tzt auf die Bev?lkerung gegen Unterschlagung, Bestechung, Amtsdelikte, Verletzung der Rechte anderer und andere Verbrechen zu k?mpfen.

(4) System der Staatsanw?lte

Es handelt sich um ein System, nach dem der Staat spezielle Gesetze ausarbeitet, um die Staatsanw?lte, die in den staatsanwaltschaftlichen Organen die staatsanwaltschaftlichen Vollmachten aus?ben, effektiv zu verwalten. Es umfa?t eine Reihe von Bestimmungen ?ber die Pflichten und Rechte, die Qualifikation, die Berufung und Abberufung, die Pr?fung, die Ausbildung, die Auszeichnung und Bestrafung, die Geh?lter und andere Verg?nstigungen sowie die Demission und die Pensionierung der Staatsanw?lte. Auf der 12. Tagung des St?ndigen Ausschusses des 8. Nationalen Volkskongresses am 28. Februar 1995 wurde das Gesetz f?r Staatsanw?lte angenommen, das am 1. Juli 1995 in Kraft trat.

1. Die Qualifikation der Staatsanw?lte

Mit den Staatsanw?lten sind die Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und ihre Stellvertreter, die Mitglieder der Staatsanwaltschaftlichen Aussch?sse, die Staatsanw?lte und die assistierende Staatsanw?lte gemeint.

Die Staatsanw?lte m?ssen den folgenden Voraussetzungen entsprechen:

a) Sie m?ssen die Staatsangeh?rigkeit der Volksrepublik China besitzen.

b) Sie m?ssen das 23. Lebensalter vollendet haben.

c) Sie m?ssen die Verfassung der Volksrepublik China unterst?tzen.

d) Sie m?ssen politisch zuverl?ssig, fachlich qualifiziert und moralisch einwandfrei sein.

e) Sie m?ssen gesund sein.

f) Sie m?ssen Absolventen einer Fakult?t f?r Jura oder einer anderen Fakult?t sein und nach der Absolvierung zwei Jahre gearbeitet haben; oder sie m?ssen Bachelors einer Fakult?t f?r Jura sein und nach der Absolvierung ein Jahr gearbeitet haben. Wenn sie Magister oder Doktoren einer Fakult?t f?r Jura sind, unterliegen sie nicht der Beschr?nkung durch die o. g. Arbeitsdauer.

Folgende Personen d?rfen nicht als Staatsanw?lte arbeiten:

a) Diejenigen, die wegen einer kriminellen Handlung vorbestraft sind.

b) Diejenigen, die unehrenhaft aus dem ?ffentlichen Dienst entlassen worden sind.

Die Qualifikation der Staatsanw?lte kann auf folgende Weise festgestellt werden:

a) Durch eine Eignungspr?fung. ?ffentliche Pr?fungen f?r Staatsanw?lte und assistierende Staatsanw?lte werden von der Obersten Staatsanwaltschaft organisiert und finden regelm??ig statt. Alle chinesischen B?rger, die eine dreij?hrige oder noch l?ngere Hochschulbildung haben, k?nnen sich zur Pr?fung melden. Diejenigen, die die Pr?fung bestanden haben, m?ssen sich noch einer Pr?fung ihres politischen Verhaltens, ihres ideologischen Bewu?tseins und ihrer moralischen Anlagen unterziehen. Den besten von ihnen wird die Urkunde f?r die Qualifikation als Staatsanwalt ausgestellt.

b) Durch Ausbildung und Pr?fung

Den Staatsanw?lten oder den Mitarbeitern einer Volksstaatsanwaltschaft, die die Qualifikation eines Staatsanwalts besitzen, wird in einem der folgenden F?lle die Eigenschaft als Staatsanwalt aberkannt:

a) Sie beantragen die Demission, und ihr Antrag wird genehmigt.

b) Ihnen wird von staatsanwaltschaftlichen Organen gek?ndigt.

c) Sie werden entlassen.

d) Sie werden aus dem Beamtenverh?ltnis entlassen.

e) Sie werden ihres Amtes enthoben und sind nicht mehr geeignet, weiter als Staatsanw?lte zu arbeiten.

f) Sie werden zu Freiheitsstrafen verurteilt.

g) Sie sind aus verschiedenen Gr?nden nicht geeignet, weiter als Staatsanw?lte zu arbeiten.

2. Berufungs- und Abberufungssystem f?r Staatsanw?lte

Die Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen werden von den Volkskongressen der jeweiligen Ebene gew?hlt bzw. abgesetzt. Berufungen bzw. Abberufungen der Pr?sidenten lokaler Volksstaatsanwaltschaften m?ssen jedoch von den Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaften der h?heren Ebene dem St?ndigen Ausschu? des Volkskongresses der gleichen Ebene zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Berufung bzw. Abberufung der stellvertretenden Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaften, der Mitglieder der Staatsanwaltschaftlichen Aussch?sse und der Staatsanw?lte werden vom Pr?sidenten der zust?ndigen Volksstaatsanwaltschaft dem St?ndigen Ausschu? des Volkskongresses der gleichen Ebene vorgeschlagen. Die assistierenden Staatsanw?lte werden vom Pr?sidenten der zust?ndigen Volksstaatsanwaltschaft berufen bzw. abberufen.

3. Bef?rderungs-, Auszeichnungs- und Bestrafungssystem f?r Staatsanw?lte

Das Bef?rderungssystem f?r Staatsanw?lte ist ein System, nach dem die Staatsanw?lte nach den entsprechenden Bestimmungen Rang um Rang bef?rdert werden. Es gibt regelm??ige Bef?rderung und Bef?rderung der Besten.

F?r die Staatsanw?lte gibt es zw?lf R?nge. Der Pr?sident der Obersten Volksstaatsanwaltschaft ist der Generalstaatsanwalt. Die Staatsanw?lte vom 2. bis 12. Rang sind Gro?e Staatsanw?lte, h?here Staatsanw?lte und einfache Staatsanw?lte. Der Rang eines Staatsanwaltes wird nach seinem Amt, seinem politischen Verhalten, seiner fachlichen F?higkeit, seiner Arbeitsleistung und seinem Dienstalter bestimmt.

F?r die Auszeichnung der Staatsanw?lte gilt das Prinzip der Verbindung des geistigen Anreizes mit dem materiellen Anreiz. Die Auszeichnung gliedert sich in Belobigung, Auszeichnung mit einem ?Verdienst erster Klasse?, Auszeichnung mit einem ?Verdienst zweiter Klasse?, Auszeichnung mit einem ?Verdienst dritter Klasse? und Verleihung eines Ehrentitels.

Die Bestrafung der Staatsanw?lte gliedert sich in Verwarnung, Verweis, strengen Verweis, Degradierung, Amtsenthebung und Entlassung. Wer seines Amtes enthoben wird, dessen Lohnstufe und Rang werden gleichzeitig herabgesetzt. Wer ein Verbrechen begangen hat, der wird strafrechtlich verfolgt.

3. Absicherungssystem f?r Staatsanw?lte

Die Staatsanw?lte, die ihren Amtspflichten nachkommen, werden gesetzlich gesch?tzt. Sie genie?en die folgenden Absicherungen:

a) Berufsabsicherung: Die Staatsanw?lte kommen nach dem Gesetz ihren Amtspflichten nach, frei von Einmischung durch Verwaltungsorgane, gesellschaftliche Organisationen oder Individuen. Sie werden ohne gesetzliche Gr?nde und ohne die Einleitung eines gesetzlichen Verfahrens nicht abgesetzt, degradiert, entlassen oder bestraft.

b) Absicherung der pers?nlichen Sicherheit: Die pers?nliche Sicherheit der Staatsanw?lte und die Sicherheit ihres Eigentums und ihrer Wohnung werden gesetzlich gesch?tzt.

c) Gehaltsabsicherung: Die Staatsanw?lte beziehen nach Bestimmungen ihre Geh?lter, werden versichert und genie?en andere Verg?nstigungen.

d) Andere Absicherungen: Den Staatsanw?lten, die ihren Amtspflichen nachkommen, sollen entsprechende Befugnisse und Arbeitsbedingungen gew?hrt werden. Sie haben das Recht auf Demission, Beschwerde und Anklage.

(4) Arbeitssystem der Volksstaatsanwaltschaften

Das Arbeitssystem einer Volksstaatsanwaltschaft bezieht sich auf die Regeln und Vorschriften, die nach den Aufgaben und dem T?tigkeitsbereich der Volksstaatsanwaltschaften ausgearbeitet worden sind. Sie sind haupts?chlich folgende:

1. System der ?berwachung der Ermittlungen

Es handelt sich um ein System, nach dem die Volksstaatsanwaltschaft die Ermittlungen der Straff?lle durch die Organe f?r ?ffentliche Sicherheit, einschlie?lich der Organe f?r Staatssicherheit, ?berwacht.

a) ?berpr?fung und Genehmigung der Entscheidung ?ber Verhaftungen

Nach der Verfassung darf kein B?rger ohne Genehmigung oder Entscheidung einer Volksstaatsanwaltschaft oder ohne Entscheidung eines Volksgerichts verhaftet werden, und Verhaftungen m?ssen durch ein Organ f?r ?ffentliche Sicherheit vorgenommen werden.

b) ?berpr?fung der Anklage

Die Volksstaatsanwaltschaft ?berpr?ft die Strafsachen, die ein Organ f?r ?ffentliche Sicherheit ermittelt und zur Anklage ?bergeben hat, und entscheidet, ob Anklage erhoben werden soll.

c) ?berwachung der Ermittlungen

Die Volksstaatsanwaltschaft kontrolliert die Rechtm??igkeit der Ermittlungen der Organe f?r ?ffentliche Sicherheit. Sie kontrolliert u. a., ob sie direkt oder in versteckter Form durch Folter Gest?ndnisse erpre?t oder durch Verf?hrung oder T?uschung Gest?ndnisse erwirkt haben.

2. Ermittlungssystem

Es handelt sich um ein System, nach dem die Volksstaatsanwaltschaft direkt Rechtsf?lle annimmt und zum Zweck ihrer Untersuchung und Verfolgung eine Akte anlegt. Nach den ?Bestimmungen ?ber den Umfang der Rechtsf?lle, die die Volksstaatsanwaltschaft direkt annehmen und ermitteln soll?, die die Oberste Volksstaatsanwaltschaft Anfang 1998 ausarbeitete, gibt es insgesamt 53 Arten von Rechtsf?llen in vier Kategorien, in denen die Volksstaatsanwaltschaft direkt ermitteln soll:

a) in Kapitel 8 der detaillierten Bestimmungen zum Strafgesetz festgelegte Delikte der Geldunterschlagung, der passiven Bestechung und der Zweckentfremdung ?ffentlicher Gelder und in anderen Kapiteln festgelegte Straff?lle;

b) in Kapitel 9 der detaillierten Bestimmungen zum Strafgesetz festgelegte Straff?lle einschlie?lich des Mi?brauchs von Amtsbefugnissen, der Pflichtvergessenheit, des Rechtsbruchs und anderer Amtsdelikte;

c) F?lle in Bezug auf die Verletzung der pers?nlichen und demokratischen Rechte von B?rgern durch Regierungsmitarbeiter unter Mi?brauch ihrer Amtsbefugnisse einschlie?lich der illegalen Inhaftierung, der illegalen Hausdurchsuchung und der Abn?tigung von Gest?ndnissen durch Folter;

d) schwere Delikte, die Regierungsmitarbeiter unter Mi?brauch ihrer Amtsbefugnisse begangen haben. Wenn solche Delikte direkt von einer Volksstaatsanwaltschaft behandelt werden sollen, kann diese Volksstaatsanwaltschaft mit der Genehmigung einer Volksstaatsanwaltschaft ab Provinzebene Ermittlungen anstellen.

3. System der ?ffentlichen Anklage

Nach dem Strafgesetz und der Strafproze?ordnung soll gegen Verbrechen, mit Ausnahme von Privatklagen, ?ffentliche Anklage erhoben werden. Gegen Delikte, die ?ffentlich angeklagt werden, soll die Volksstaatsanwaltschaft bei dem daf?r zust?ndigen Volksgericht ?ffentliche Anklage erheben. Was die Rechtsf?lle betrifft, die vom Sicherheitsorgan zur Anklage ?bergeben werden, so werden diese ausnahmslos von der Volksstaatsanwaltschaft ?berpr?ft, und diese soll innerhalb eines Monats entscheiden, ob Anklage erhoben werden soll. Bei schwerwiegenden und komplizierten Rechtsf?llen soll die Volksstaatsanwaltschaft innerhalb von anderthalb Monaten die Entscheidung treffen. Wenn die Volksstaatsanwaltschaft nach der ?berpr?fung meint, da? der Tatbestand bereits ermittelt worden ist, die Beweise unbestreitbar und ausreichend sind und die mutma?lichen T?ter strafrechtlich verfolgt werden m?ssen, soll sie bei dem daf?r zust?ndigen Volksgericht ?ffentliche Anklage erheben.

4. System der ?berpr?fung von Gerichtsverhandlungen

Hierbei handelt es sich um ein System, nach dem die Volksstaatsanwaltschaft Verhandlungen des Volksgerichts ?ber Zivilrechtsf?lle, Straff?lle und administrative F?lle ?berwacht. Wenn Staatsanw?lte bei einem Proze? vor Gericht erscheinen, so vertreten sie nicht nur die ?ffentliche Anklage, sondern ?berwachen auch als staatliche gesetzliche Kontrolleure die Gerichtsverhandlung. Au?erdem hat die Volksstaatsanwaltschaft das Recht, Einspruch gegen falsche Urteile und Entscheidungen des Volksgerichts zu erheben.

5. System der Aufsicht ?ber die Urteilsvollstreckung und die F?hrung der Gef?ngnisse

Es handelt sich haupts?chlich um die Aufsicht

a) ?ber die Vollstreckung der Todesurteile

Bei der Vollstreckung der Todesurteile mu? ein Vertreter der Volksstaatsanwaltschaft anwesend sein, um die Identit?t des Verurteilten zu pr?fen und dadurch eine falsche T?tung zu verhindern.

b) ?ber den Strafvollzug in den Gef?ngnissen einschlie?lich der Aufsicht ?ber die Gesetzm??igkeit der Straferm??igung, der bedingten Haftentlassung, der Entlassung f?r medizinische Behandlung gegen B?rgschaft und der Strafaussetzung.

c) ?ber die Gesetzm??igkeit der Aktivit?ten in den Untersuchungsgef?ngnissen und Umerziehungsanstalten.

 

 
 
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